BK-Senne-Logo
Open menu

Informationen zum Aufnahmeverfahren in gestalterische Bildungsgänge

Die folgenden Informationen umreißen den organisatorische Rahmen der Prüfung der gestalterischen Eignung für die gestalterischen Vollzeitbildungsgänge:
  • Gestaltungstechnische*r Assistent*in mit Abitur
  • Gestaltungstechnische*r Assistent*in mit Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Medien/Kommunikation, Grafikdesign und Objektdesign (mit Akzentuierung Produktdesign)
  • Gestaltungstechnische*r Assistent*in mit dem Schwerpunkt Grafikdesign, 2-jährig
  • Fachoberschule Gestaltung, Klasse 11 und 12

Allgemeine Informationen:

  • Anmeldung via Schüler-Online über www.schueleranmeldung.de
  • Welche Zeugnisse sind erforderlich? 1. Hj. Klasse 10 von Realschulen, Gesamtschulen, Klasse 10B von Hauptschulen, 1.Hj. Klasse 9 für Gymnasien (G8), 1.Hj. Klasse 10 für Gymnasien (G9)
  • Pünktliches Erscheinen zum im Anschreiben zugeteilten Termin wird erwartet.
  • Was tun bei Krankheit/Verspätung? Telefonische Meldung und E-mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an das Sekretariat, Einreichen eines Attests für neuen Termin
  • Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung des BK Senne über Zusage/Warteliste

Ablauf der Eignungsfeststellung

  • Die Eignungsfeststellung beginnt mit einer gestalterischen Hausaufgabe, die mit der Einladung zum Aufnahmegespräch verschickt wird. Diese Hausaufgabe muss zum Aufnahmegespräch mitgebracht werden. 
  • In dem persönlichen Aufnahmegespräch wird die gestalterische Eignung geprüft. Dazu wird über die Lösung der gestalterischen Hausaufgabe gesprochen und die persönliche Mappe angeschaut.
  • Zum aktuellen Zeitpunkt ist geplant, dass die Gespräche nicht digital sondern in Präsenz stattfinden. 

 

Ihre Mappe mit eigenen Arbeiten hat folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Es wird keine teure Präsentationsmappe benötigt.
  • Vielfalt: 5-8 unterschiedliche und aktuelle Werke aus eigenständiger Arbeit. d.h. keine Schulaufgaben!
  • Art: Die Werke können z. B. Zeichnungen (keine Mangas oder Phantasiewesen), analoge Skizzenbücher, überarbeitete Fotos, 3D-Modelle (in gedruckter Form), Broschüren, Flyer, eigene Logos, Collagen, Videos oder Websites sein.
    (Digitale Inhalte müssen nachvollziehbar gestaltet worden sein, z. B. Websites mit Quellcode oder Originaldateien mit Ebenen)
  • Fotos von Dingen, die sich nur schlecht transportieren lassen, wie z. B. große Bilder, plastische oder handwerkliche Arbeiten.
  • möglich sind auch Arbeitsproben aus Praktika
  • Ausführung: saubere, klare Darstellung



 
nach oben