Aufgrund der teilweisen Rückkehr zum Präsenzunterricht machen wir darauf aufmerksam, dass alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, gemäß Coronabetreuungsverordnung eine medizinische Maske zu tragen.