Angesichts der aktuell steigenden Infektionszahlen führt die NRW Landesregierung die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen wieder ein.

Ab dem 26. Oktober (Montag) gilt deshalb am Berufskolleg Senne: Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler*Innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten. Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen.

Da über die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher und wirkungsvoller Beitrag zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos mit dem Corona-Virus über Aerosole darstellt, werden wir am Berufskolleg Senne verstärkt im Unterricht und in den Pausen lüften. Bereiten Sie sich bitte dementsprechend vor. Weitere Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien erhalten Sie auf der Homepage des Schulministeriums NRW: Link